Für den Leihwagen besteht Teilkasko und es sind nur die anfallenden Spritkosten zu tragen. Zur eigenen Sicherheit sollten Fahrten über 100 km vermieden werden. Bei Totalschaden wird ein Selbstbehalt von 500,- € fällig. Bei Haftpflichtschäden der zu erwartende Mehraufwand.