Glossar
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen, wie Leichtmetallrädern
mit gleichem Durchmesser, wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert.
Damit können diese Teile auf dem, in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen
danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.
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